Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Lüdenscheid
Am Amtsgericht Lüdenscheid sind 3 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Lüdenscheid
- Geschäftshaus (Laden, Gastronomie)19. Oktober 2026Geschäftshaus (Laden, Gastronomie) in Lüdenscheid58507 LüdenscheidAmtsgericht Lüdenscheid600.000 €
- gewerblich genutztes Grundstück, Wohn-/Geschäftshaus, Kfz-Stellplatz (Tiefgarage)2. November 2026gewerblich genutztes Grundstück, Wohn-/Geschäftshaus, Kfz-Stellplatz (Tiefgarage) in Lüdenscheid58509 LüdenscheidAmtsgericht Lüdenscheid320.000 €
- unbebautes Grundstück2. November 2026unbebautes Grundstück in Lüdenscheid58511 LüdenscheidAmtsgericht Lüdenscheid1.200.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Lüdenscheid
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Lüdenscheid?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Lüdenscheid 3 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Lüdenscheid?
Der nächste Termin ist am 19. Oktober 2026 um 09:00: Geschäftshaus (Laden, Gastronomie) in Lüdenscheid, Amtsgericht Lüdenscheid.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Lüdenscheid zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Lüdenscheid. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Lüdenscheid?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 600.000 € (3 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.